Häufigste Fragen
über das Mammographie-Screening-Programm
Frauen zwischen 50 und 69 Jahren haben das größte Risiko, an Brustkrebs zu erkranken und zu versterben. Daher haben sie auch den größten Nutzen von einer regelmäßigen, zweijährlichen Mammographie in einem organisierten Programm. Das Röntgen der Brust kann nicht tastbare frühe Formen von Brustkrebs aufzeigen. Mit einer entsprechenden Behandlung verbessern sich in der Regel die Chancen der Frauen auf eine Heilung, denn Größe des Tumors und Ausmaß des Lymphknotenbefalls sind ein entscheidender Faktor für die Prognose. In den meisten Fällen sind zudem eine brusterhaltende Operation und eine schonendere medikamentöse Behandlung möglich.
Pro
- Bei Frauen, die am Screening teilnehmen, kann Brustkrebs früher erkannt werden als bei Frauen, die nicht teilnehmen. Dadurch kann ein Anteil der Teilnehmerinnen vor dem Tod durch Brustkrebs bewahrt werden. Randomisierte kontrollierte Studien gehen von einer Senkung der Brustkrebssterblichkeit von 15 bis 30 Prozent aus. Nach Schätzungen des Robert-Koch-Institutes könnte in Deutschland das Leben von rund 2.000 Frauen pro Jahr gerettet werden.
- Frauen, bei denen Brustkrebs früh erkannt wird, können oft schonender behandelt werden. Eine Chemotherapie ist seltener nötig und die Brust kann bei einer Operation oft erhalten werden.
- Lage, Größe und Ausmaß des Brustkrebses sind in der Regel bereits vor der Operation bekannt. Das ist ein großer Vorteil für brustkrebserkrankte Frauen, da Operation und Anschlusstherapie so schon vor dem Eingriff geplant und in gemeinsamer Absprache zwischen den behandelnden Ärztinnen und Ärzten individuell auf die Frau abgestimmt werden können.
Contra
- Verdächtige Befunde können zu Beunruhigung und Angst führen. Die meisten Verdachtsfälle stellen sich jedoch als unbegründet heraus. Deshalb haben sich Frauen dann unnötig Sorgen gemacht. Der Verdacht kann sich auch erst nach einer Gewebeentnahme als unbegründet herausstellen. Die Fachwelt spricht in beiden Fällen von einem „falsch-positiven Befund“.
- Es werden auch Tumoren gefunden und behandelt, die langsam wachsen, nicht streuen und zu Lebzeiten keine gesundheitlichen Probleme bereiten würden. Welche Tumoren das sind, lässt sich für die einzelne Frau nicht vorhersagen.
- Film "Fehlalarm"
- Manchmal wird der Tumor im Screening in einem unheilbaren Stadium entdeckt. Dann müssen betroffene Frauen länger mit dem Wissen um die Krankheit leben, ohne dass sie womöglich einen Vorteil von der frühen Diagnose haben.
- Manche Tumoren werden bei der Mammographie nicht erkannt. Ein Tumor kann zudem auch im Zeitraum zwischen zwei Mammographien entstehen. Daher ist es wichtig, dass Frauen Veränderungen an ihrer Brust jederzeit ernst nehmen und eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen.
Alle Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine Röntgenuntersuchung der Brust. Ob gesetzlich oder privat versichert, spielt keine Rolle – die Kosten der Untersuchung werden von den gesetzlichen wie privaten Krankenversicherungen übernommen. In Thüringen haben aktuell rund 330.000 Frauen einen Anspruch auf eine Screening-Mammographie.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21.09.2023 die obere Altersgrenze für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm auf Brustkrebs angehoben. Zukünftig können auch Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren alle zwei Jahre am Mammographie-Screening teilnehmen. Aufgrund der dafür notwendigen Vorbereitungen sieht der G-BA eine Übergangslösung vor: Die neu anspruchsberechtigten Frauen erhalten vorerst keine persönliche Einladung, können sich aber ab dem 1. Juli 2024 selbst für einen Untersuchungstermin bei der "Zentrale Stelle" anmelden. Bitte erfragen Sie bei der Service-Hotline 03643 - 742800 wann Ihr zuständiger Screeningstandort mit dem Mammobil angefahren wird.
Ja, das Mammographie-Screening ist ein gesetzlich eingeführtes Programm zur Brustkrebs-Früherkennung, auf das auch privat krankenversicherte Frauen Anspruch haben. Inwieweit Ihre private Krankenversicherung die Kosten der Untersuchung im Rahmen des Mammographie-Screenings übernimmt, sollten Sie vorab mit Ihrer Versicherung klären.
Bei der Mammographie macht die Röntgenassistentin von jeder Brust zwei Mammographie-Bilder. Dafür wird die Brust für kurze Zeit zwischen zwei Platten gedrückt. Einige Frauen empfinden den Druck als unangenehm oder schmerzhaft, andere hingegen nicht. Schauen Sie sich doch hierzu folgendes Video an!
Für die Einladung verwendet die Zentrale Stelle Daten der Melderegister. Der von den Melderegistern übermittelte Datensatz beinhaltet den Vornamen, Familienname einschließlich Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift. Die Zentrale Stelle legt Ort und Termin der Untersuchung auf Grundlage der Angaben der Screening-Einheit zu ihren Kapazitäten fest und schickt jeder Frau ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres eine schriftliche Einladung zu.
Das Aufklärungsgespräch im Vorfeld der Untersuchung ermöglicht Ihnen, sich zusätzlich zu den Informationen der Broschüre, die der Einladung beiliegt, zu informieren. In dem Gespräch klärt Sie ein Screening-Arzt oder eine Screening-Ärztin über die Untersuchung zur Brustkrebs-Früherkennung im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms und die möglichen Vor- und Nachteile auf. Sie haben in dem Gespräch die Möglichkeit, Ihre Fragen zum Mammographie-Screening mit dem Screening-Arzt oder der Screening-Ärztin zu besprechen.
Dieses Gespräch ersetzt nicht Ihre persönliche Beratung durch Ihren behandelnden Frauenarzt oder Ihre behandelnde Frauenärztin zur Krebs-Früherkennung, in dem auch mit Ihnen über persönliche Risikofaktoren für eine Brustkrebserkrankung gesprochen werden kann. Schauen Sie sich doch hierzu das Video "Ärztliches Ausklärungsgespräch im Mammographie-Screening" an.
Wenn Sie noch keine Einladung zum Mammographie-Screening erhalten oder Sie das Schreiben ggf. verlegt haben, rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer 03643 - 742 800 an und wir kümmern uns um Ihr Anliegen!
Ab sofort können Sie Ihren reservierten Untersuchungstermin, den Sie schriftlich von uns erhalten, auch online bestätigen, verschieben oder absagen. Sie erhalten mit dem Einladungsschreiben Ihre persönlichen Zugangsdaten für den Online-Termin-Kalender. Bitte melden Sie sich mit den Login- und PIN-Daten unter https://dienste.mammasoft.de/otm-thueringen an und verwalten Ihren Termin selbst.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gern auch weiterhin unter der Service-Hotline 03643 - 742 800 zur Verfügung.
Da die Zeit des Wartens auf das Ergebnis belastend sein kann, soll es relativ schnell vorliegen. Der Doppelbefund und die gegebenenfalls erforderliche Hinzuziehung einer dritten Fachärztin oder eines dritten Facharztes braucht aber ausreichend Zeit. Darum bekommen Sie das Untersuchungsergebnis der Brustkrebs-Früherkennung in der Regel innerhalb von sieben Werktagen nach Ihrem Mammographie-Termin in einem Brief zugesendet. Manchmal kann es aber zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen, die Sie nicht beunruhigen müssen. Gern können Sie uns in diesem Fall kontaktieren und wir leiten ihr Anliegen an die entsprechende Screening-Region weiter.
Die Strahlendosis wird im Mammographie-Screening möglichst gering gehalten und darf vorgegebene Werte nicht überschreiten. Die eingesetzten modernen, digitalen Geräte erfüllen hohe Qualitätsstandards und werden täglich kontrolliert. Das Zusammendrücken der Brust bei der Untersuchung ermöglicht eine besonders niedrige Strahlendosis.
Die so genannte effektive Dosis liegt für die beidseitige Mammographie in zwei Ebenen im Mammographie-Screening bei 0,2 bis 0,4 Millisievert. Sie liegt damit unter der natürlichen Strahlenbelastung (Erdstrahlung: 2,1 Millisievert/Jahr) und unter der Dosis der meisten anderen Röntgenuntersuchungen.
Quelle | Broschüre vom Bundesamt für Strahlenschutz „Röntgen: Nutzen und Risiko mit Röntgenpass“
Für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren bietet ein zweijährliches Mammographie-Screening das beste Verhältnis von Nutzen und Risiken einer Brustkrebs-Früherkennung. Daher werden Frauen in dieser Altersgruppe regelmäßig alle zwei Jahre zu einer Untersuchung innerhalb dieses qualitätsgesicherten Mammographie-Screening-Programms „vorsorglich“ eingeladen. Wenn Sie zuvor eine Mammographie außerhalb des Programms haben durchführen lassen, können Sie aber bereits ein Jahr nach Ihrer letzten Mammographie am Mammographie-Screening teilnehmen. Bitte rufen Sie in diesem Fall uns als Zentrale Stelle (Telefon: 03643 - 742 800) an und teilen Sie das Datum der letzten Mammographie mit, um Sie für den nächsten Einladungsversand vormerken zu können.
Bitte bringen Sie zur Untersuchung Ihre Versichertenkarte mit. Denken Sie bitte auch an die von Ihnen unterzeichnete Verzichtsklärung zum Aufklärungsgespräch, wenn Sie das Aufklärungsgespräch nicht in Anspruch nehmen wollen. Außerdem ist der Einladung ein Fragebogen zu Vorerkrankungen beigefügt, füllen Sie diesen im Vorfeld aus und bringen sie ihn ebenfalls am Untersuchungstag mit. Alle Angaben unterliegen natürlich der ärztlichen Schweigepflicht.
Es ist nicht unbedingt notwendig, dass die bisherigen Mammographie-Bilder Ihrer Radiologin/Ihres Radiologen zur Screening-Untersuchung vorliegen. Falls die früheren Bilder benötigt werden, kann die Screening-Praxis Ihre Röntgenaufnahmen bei Ihrer Radiologin oder Ihrem Radiologen anfordern. Hierfür kann Ihre Einwilligung erforderlich sein, um die Sie dann gebeten werden.
Selbstverständlich können Sie auch in einem anderen Bundesland am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen. Sie müssen sich lediglich bei uns (Zentrale Stelle Mammographie-Screening Thüringen, Zum Hospitalgraben 8 in 99425 Weimar) schriftlich abmelden.
Ihre Daten werden bei uns im System gelöscht und Sie erhalten eine schriftliche Abmeldebestätigung. Sie haben dann die Möglichkeit, dieses Schreiben an die Zentrale Stelle Ihres Wunsch-Bundeslandes weiterzugeben, um von dort aus zum Screening eingeladen zu werden.
Wir weisen allerdings darauf hin, dass Sie weder von uns noch durch die andere Zentrale Stelle regelmäßig im Abstand von zwei Jahren zur Früherkennungsuntersuchung der Brust eingeladen werden (können). Die Teilnahme am Programm und die entsprechende Terminvereinbarung liegt nun in Ihrer eigenen Verantwortung. Daher empfehlen wir Ihnen, dieses Schreiben aufzubewahren und alle zwei Jahre der anderen Zentralen Stelle (oder aber uns) vorzulegen, um wieder eingeladen zu werden.